Ein Blick auf die Fluganzeige und der gesamte Urlaub droht bereits vor Reisebeginn im Meer zu versinken. Diese Befürchtung hegen zumindest viele, die bei Ankunft am Flughafen erfahren müssen, dass ihr Flieger eine Verspätung hat. Ein entspannter und stressfreier Start in den Urlaub oder gar in die Flitterwochen sieht schließlich anders aus. Doch wie verhält man sich bei solch einer Hiobsbotschaft richtig und welche Ansprüche stehen einem als Reisenden überhaupt zu?
Anspruch auf Entschädigung dank EU-Fluggastrechteverordnung
Sollte es tatsächlich zu einer Flugverspätung kommen, heißt es erstmals Ruhe bewahren. Denn als Reisender hat man mehr Rechte, als man denkt. Wem also noch die alten Schauergeschichten in den Köpfen schwirren, in denen es durchaus passieren konnte, dass Passagiere mit hungrigen Mägen und straken Kopfschmerzen einen ganzen Tag am Flughafen auf ihren Flieger warten mussten, kann beruhigt aufatmen. Schließlich muss die Fluggesellschaft bestimmte Vorsorgeleistungen treffen und ihre Fluggäste entschädigen, selbst wenn sie keine Schuld für die Verspätung trifft. Dies sieht zumindest die EU-Fluggastrechteverordnung vor, welche die Rechte europäischer Passagiere schützt und die entstandenen Unannehmlichkeiten auf ein Minimum beschränkt.
So sollten Passagiere, die bereits mit einer Verspätung von zwei Stunden rechnen müssen, von der Fluggesellschaft in Form von Getränken und Snacks sowie einem kostenlosen Telefonat bzw. freiem Internetzugang entschädigt werden. Dies gilt vor allem bei Flügen, die in der EU starten oder von europäischen Fluggesellschaften durchgeführt werden. Ab drei Stunden fällt das Ganze dann nochmal etwas üppiger aus: Denn hier steht Fluggästen die gleiche Entschädigungsleistung zu wie bei annullierten Flügen. Wie hoch die Summe der Entschädigung letztendlich tatsächlich ausfällt, ist abhängig von der Flugstrecke, die das Flugzeug zurückzulegen hat. Hier gilt: je größer die Distanz desto höher die Entschädigungssumme. Bei einer Reise in eins der Malediven Atolle dürfte also in den meisten Fällen die größtmögliche Schadensersatzzahlung erfolgen.
- Flugdistanz bis 1.500 km: Anspruch im Wert von 250€
- Flugdistanz ab 1.500 km bis 3.500 km: Anspruch im Wert von 400€
- Flugdistanz über 3.500 km: Anspruch im Wert von 600€
Schritt für Schritt: So forderst du dein Recht ein
Wenn du tatsächlich eine Flugverspätung in Kauf nehmen musst, solltest du dich ähnlich verhalten wie Reisende, deren Flug ausfällt oder überbucht ist. Deine erste Anlaufstelle stellt somit im Idealfall der Schalter deiner Fluggesellschaft oder ein zentraler Servicepunkt dar, an dem du dir vorab die Verspätung bescheinigen lässt. Generell sollte die Entschädigungsforderung immer an die Airline und nicht etwa an den Veranstalter adressiert werden.
Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben bzw. einen All-Inclusive-Urlaub und aufgrund der Verspätung mit Unannehmlichkeiten bezüglich mitgebuchter Mietwagen oder anderer Dienste zu rechnen haben, können jedoch ebenfalls den Reiseveranstalter kontaktieren und einen zusätzlichen Preisnachlass verlangen. Wichtig ist hierbei jedoch, dass bei Reklamation solcher Mängel eine allgemeingültige Frist von einem Monat eingehalten wird, damit das Geld rechtmäßig eingefordert werden kann.
Sichere alle Beweise
- Lasse dir die Flugverspätung von der Airline schriftlich bestätigen
- Kontaktiere den Reiseveranstalter für eine Entschädigung von Mängeln
- Halte eine Frist von einem Monat ein
- Lasse dich nicht abwimmeln, sondern bestehe auf dein Recht
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